Evaluation des 3. Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern

Anliegen und Ziele

Im Jahr 2021 wurden von den Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes im Bereich häusliche und sexualisierte Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 4.553 Fälle (88,0 % Frauen, 11,3 % Männer, 0,7 % divers) registriert. Damit handelt es sich um einen Anstieg um 4,2 % im Vergleich zum Vorjahr (vgl. CORA1). Für die Unterstützung Betroffener häuslicher und sexualisierter Gewalt und die Prävention dieser Gewaltarten, bestehen in Mecklenburg-Vorpommern sowohl ein ausdifferenziertes Beratungs- und Hilfenetz2 als auch Landesaktionspläne3, die zum Ziel haben, die zuständigen Strukturen zu verbessern. 

Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention) ist im Jahr 2018 für Deutschland in Kraft getreten. Damit sind die Vorgaben der Istanbul-Konvention auch für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern rechtlich bindend. Ziel des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist es, den bestehenden Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt (kurz: Dritter LAP) aus dem Jahr 2016 zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt weiterzuentwickeln. Gemäß dieses Anliegens sollen im Rahmen des Evaluationsvorhabens die Ausgangssituation betrachtet und Handlungsempfehlungen formuliert werden. Hierfür wird unter Anwendung sozialwissenschaftlicher Methoden ein Abgleich zwischen den Anforderungen der Istanbul-Konvention mit dem Dritten LAP sowie der bestehenden Handlungspraxis im Beratungs- und Hilfesystem vorgenommen.

Vorgehensweise

Zunächst werden relevante Dokumente für Mecklenburg-Vorpommern in Hinblick auf bisherige die Umsetzung der Istanbul-Konvention analysiert und eine Aufbereitung landesspezifischer statistischer Bestandsdaten (u.a. polizeiliche Kriminalstatistik) vorgenommen.

Den Schwerpunkt der Evaluation bilden zwei quantitative standardisierte Online-Befragungen von (1.) professionellen Akteur:innen des Beratungs- und Hilfenetzes bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern sowie (2.) professionellen Akteur:innen des allgemeinen Interventions- und Hilfesystems (u.a. Polizei, Justiz). Die Erhebungsinstrumente der standardisierten Befragungen werden in Kooperation mit Zoom – Sozialforschung und Beratung GmbH erstellt.

Zur Vorbereitung und ergänzenden Vertiefung der standardisierter Online-Befragungen werden ca. 15 qualitative Expert:innen-Interviews durchgeführt.

Veröffentlichungen zum Projekt

Die Zusammenführung aller Befunde inkl. Handlungsimplikationen erfolgt in einem schriftlichen Bericht, der sowohl in einer Lang- sowie einer Kurzfassung vorgelegt wird.

Der Abschlussbericht wird voraussichtlich Ende Januar 2024 veröffentlicht.

Fußnoten

1CORA – Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in M-V: Fallzahlen nach Formen der Gewalt. https://www.cora-mv.de/index.php/statistik

2Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (2022): Räumliche Struktur des Beratungs- und Hilfenetzes bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern. https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1656288

3Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (2016): Dritter Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Schwerin.

ZEITRAUM:

02/2023–01/2024

PROJEKTVERANTWORTLICHE:

Lisa Richter

lisa.richter[at]rostocker-institut.org

TEAM:

Sara Schiemann

sara.schiemann[at]rostocker-institut.org

Elisa Horn (Werkstudentin)

AUFTRAGGEBERIN:

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern – Leitstelle für Frauen und Gleichstellung

KOOPERATIONSPARTNERIN:

Zoom – Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e.V. / Zoom – Sozialforschung und Beratung GmbH